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Grenzüberschreitende Ausbildung

Eine Information für interessierte Jugendliche, Schulen und Unternehmen.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht vor, dass Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können, wenn diese dem Ausbildungsziel dient. Deren Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten (§ 2 Abs. 3 BBiG).
Nutzen Sie auch die Informationsseiten des BiBB. .... mehr

Anfragen:
BiG-Bildungszentrum in Greifswald gGmbH
Ausbildungs-Service-Zentrum
Olaf Strauß
Feldstraße 85
17489 Greifswald
Tel.: 03834 549 406 Fax: 03834 549 394
Internet: www.asz.big-hgw.de